Erbrecht Bochum
Vermächtnis
Der Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe
Ein erbrechtliches Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (der Vermächtnisnehmer) als Erbe eingesetzt wird.
Im Unterschied zum Erbe muss das Vermächtnis gegenüber den rechtmäßigen Erben eingefordert werden.
Unter Vorausvermächtnis versteht man ein Vermächtnis, das dem Erben selbst zugewandt wird, und zwar zusätzlich zu seinem Erbteil. Das bedeutet, dass der Erbe gegen die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft vor Teilung des Nachlasses einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses hat.